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Ordentliches Aufnahmeverfahren

Zur Weiterbildung zugelassen werden Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe verfügen. Idealerweise können die Studierenden vor Beginn der Weiterbildung mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen und haben während der Weiterbildung Zugang zur Praxis. Interessentinnen sollten Führungs- und Managementqualitäten mitbringen sowie bereits in einer entsprechenden Funktion tätig oder für eine solche vorgesehen sein. Von den Studierenden werden eine hohe Motivation, Eigeninitiative sich aktiv einzubringen und die Bereitschaft, die nötigen zeitlichen Ressourcen zum Selbststudium und zum regelmässigen Kursbesuch erwartet. Ebenfalls wird das Beherrschen der gängigen Office-Programme (Windows, Excel, Powerpoint) vorausgesetzt.

Nach der Anmeldung zum ersten Modul und dem Einreichen der vollständigen Unterlagen (1 – siehe Liste) wird die Kandidatin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung aufgeboten. Eine endgültige Zulassung erfolgt aufgrund der Beurteilung des Dossiers und der Einschätzung der Eignung im Gespräch.

(1) Enzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe
  • Andere Berufsabschlüsse
  • Anmeldeformular

Zum Anmeldeformular kommen Sie hier.

Aufnahmeverfahren sur Dossier

Es besteht grundsätzliche die Möglichkeit, ohne einen der geforderten Berufsabschlüsse zu einem Modul zugelassen zu werden. Diese Entscheidung wird auf Grund des beruflichen Werdeganges und der vorhandenen Berufserfahrung durch die Schulleitung WIP gefällt. Über die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung entscheidet die odamed.

Nach der Anmeldung zum ersten Modul und dem Einreichen der vollständigen Unterlagen (2 – siehe Liste) wird die Kandidatin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung aufgeboten. Eine endgültige Zulassung erfolgt aufgrund der Beurteilung des Dossiers und der Einschätzung der Eignung im Gespräch.

(2) Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Berufsabschlüsse
  • Arbeitszeugnisse

Gleichwertigkeitsbeurteilung

In der Bildungslandschaft rund um den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin sind in den letzten Jahren viele Weiterbildungsplattformen angeboten worden, die inhaltlich ganz oder teilweise den definierten Modulen der Weiterbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin entsprechen. Vergleichbare Bildungsleistungen sollen grundsätzlich angerechnet werden können. Die Qualitätssicherungskommission der odamed wird individuell jeden Einzelfall in einem Gleichwertigkeitsverfahren überprüfen und über eine Anerkennung der Bildungsabschlüsse entscheiden.

WISSEN.PLUS bietet ihnen die Möglichkeit, eine erste Beurteilung ihrer bereits vorhandenen Bildungsleistungen vorzunehmen. Bitte verwenden sie zu diesem Zweck das Kontaktformular.

Eine abschliessende Beurteilung in einem Gleichwertigkeitsverfahren obliegt ausschliesslich der Qualitätssicherungskommission der odamed.

Zu den Prüfungsbestimmungen der odamed gelangen Sie hier.

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Gerne sind wir für Sie da!

Mo bis Fr 08:30 – 12:00 / 13:30 – 17:00 +41 44 250 51 30

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